Rechtliche Hinweise : AGB

Haftungsbeschränkung für eigene Inhalte

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Markenrecht:

Wir weisen darauf hin, daß alle verwendeten Markennamen der jeweiligen Firmen oder Einrichtungen dem allgemeinen Warenzeichen-, Marken-
oder patentrechtlichem Schutz unterliegen.
Alle Angebote freibleibend, Irrtümer vorbehalten, es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Urheberrecht:

Die auf dieser Webseite veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Jede Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Urhebers bzw. Autors .

ALLGEMEINE ZAHLUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

ALLGEMEINES

1. Allen unseren Angeboten, mit uns abgeschlossen Kauf- und Lieferverträgen und sonstigen vertraglichen Leistungen liegen unsere nachstehenden Bedingungen zugrunde. Einkaufsbedingungen des Vertragspartners haben nur Gültigkeit, wenn wir sie für den jeweiligen Auftrag schriftlich anerkennen.
2. Alle unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst mit unserer schriftlichen Bestätigung zustande. Mündliche Nebenabreden mit unseren Vertretern oder sonstigen Betriebsangehörigen, Abweichungen von den Bedingungen oder nachträgliche Abänderungen von Verträgen sind erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.
3. Für alle mit uns geschlossenen Verträge gilt ausschließlich deutsches Recht.
4. Wir behalten uns vor, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder erste Sicherheiten auszuführen oder - insbesondere bei Verweigerung der Vorauszahlung oder von Sicherheitsleistungen - vom Vertrage zurück-zutreten, falls eine über den Vertragspartner eingeholte Auskunft ungünstig ist oder uns nach Vertragsabschluss in sonstiger Weise Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zu mindern geeignet sind. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners sind bei Ausübung dieser Rechte durch uns ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei und nicht vorliegen.
5. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrage ist Eschweiler. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten - einschließlich Wechsel - und Scheck-klagen - ist Aachen, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Gerichtsstand im Inland hat. Wir sind nach unserer Wahl auch berechtigt, den Vertragspartner an dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen.
6. Liefern wir an inländische Exporteure, sind diese Exporteure verpflichtet, unsere gelieferte Ware nur in das vereinbarte Bestimmungsland zu liefern. Das gleiche gilt für unsere Angebote, Muster, Listen und sonstige schriftliche Unterlagen. Der Exporteur ist auf unsere Aufforderung verpflichtet, durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachzuweisen wohin die Ware verladen worden ist. Verstößt der Exporteur gegen die vorstehenden Verpflichtungen, ist er uns zum Ersatz des vollen und hieraus entstehenden Schadens ein-schließlich des mittelbaren Schadens verpflichtet.
7. Falls bestellte Ware nach Angaben des Bestellers hergestellt oder bearbeitet wird, hat der Besteller dafür ein zustehen, dass keine Rechte Dritter (Eigentum, Warenzeichen, Patente usw.) verletzt werden. Der Besteller ist auch allein dafür verantwortlich, dass die Vertragsware im Empfängerland den technischen Normen und sonstigen Ordnungs- und Schutzvorschriften entspricht. Der Besteller verpflichtet sich, uns von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizuhalten.
8. Werkzeuge, Vorrichtungen, Modelle, Zeichnungen usw., die wir für die Anfertigung der bestellten Waren beschaffen, bleiben unser Eigentum, auch wenn diese dem Besteller in Rechnung gestellt werden. Wir verpflichten uns, diese Gegenstände nur für Lieferungen an den Besteller zu verwenden.

PREISE

9. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise ohne Rabatt einschließlich Verpackung ab Werk, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
10. Unsere Preise verstehen sich in EURO. Werden ausnahmsweise Preise in fremder Währung genannt, gilt eine Änderung des amtlichen Kurses zum EURO aufgrund Aufwertung des EURO oder Abwertung der fremden Währung zwischen dem Ausstellungsdatum unserer Auftragsbestätigung und dem Tage des Eingangs der Zahlung des Bestellers zu Lasten des Bestellers.

LIEFERUNG

11. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in dem zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts- Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit wir sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnen. Entsprechend sind geringfügige Abweichungen von Abbildungen oder Mustern, die die Funktionsfähigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen und durch die Weiterentwicklung unserer Waren bedingt sind, zulässig. Bei Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % zulässig.
12. Wir bemühen uns, angegebene Liefertermine einzuhalten. Lieferfristen beginnen frühestens mit dem Zeitpunkt, in dem alle technischen Details, den Liefergegenstand betreffend, und alle sonstigen Einzelheiten der Bestellung geklärt sind, der Besteller alles seinerseits erforderliche für die Durchführung des Auftrages getan hat (Überlassung von Unterlagen, Einholung der erforderlichen Genehmigungen etc.), wir die Übereinstimmung schriftlich bestätigt haben und der Besteller die für die Kaufpreiszahlung vereinbarten Vorleistungen erbracht hat (z.B. Vorlage einer vereinbarten Akkreditivbestätigung, Eingang einer vereinbarten Anzahlung, Nachweis einer geforderten Sicherheit).
13. Verhindern höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen - gleich, ob in unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten eingetreten - wie Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Rohmaterialbeschaffung, Energiemangel, behördliche Maßnahmen, Transportschwierigkeiten, die Erfüllung unserer Lieferpflicht verlängert sich die Lieferzeit in angemessener Weise.
14. Wird durch Umstände der vorgenannten Art die Lieferung unmöglich oder für uns unzumutbar, sind wir von unserer Verpflichtung befreit.
15. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Sollten unsere Vorlieferanten ihren Verpflichtungen trotz unserer Bemühungen nicht
16. nachkommen, sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Wir sind bereit, in diesem Falle etwaige Ansprüche gegen den Vorlieferanten an den Besteller abzutreten. Schadensersatzansprüche im Falle nicht richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung kann der Besteller nicht geltend machen, wenn Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei uns nicht vorliegen.
17. Bei Lieferverzug oder durch uns verschuldete nachträgliche Unmöglichkeit der Lieferung sind Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung aus
18. geschlossen, wenn nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen.
19. Wird die Lieferung durch unser Verschulden, ohne das Vorsatz oder grobe
20. Fahrlässigkeit vorliegen, verspätet ausgeführt und erleidet der Besteller hierdurch einen Verspätungsschaden, kann er eine Verzugsentschädigung in
21. Höhe des von ihm nachzuweisenden, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraus¬sehbaren Schadens verlangen, maximal für jede volle Woche des Verzuges 1/2 %, jedoch insgesamt höchstens 5 % des Kaufpreises desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Verspätung nicht in Gebrauch genommen werden kann. In jedem Falle muss, falls wir in Verzug geraten, der Auftraggeber uns schriftlich eine angemessene Nachtfrist setzen. 22. Jeder Versand erfolgt auf alleinige Gefahr des Bestellers, auch wenn der Versand nicht von unserem Sitz Eschweiler aus erfolgt. Die Gefahr geht, sofern dies nicht anderes vereinbart ist, auf den Besteller über, sobald der Liefergegenstand bei uns oder im Falle der Direktlieferung durch unseren Lieferanten bei diesem dem Frachtführer übergeben ist. Das gilt auch, wenn wir frei Haus oder frei Bestimmungsort liefern. Verzögert sich der Versand auf Wunsch oder aus sonstigen vom Besteller zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an für die Dauer der Verzögerung auf den Besteller über. Eine Transportversicherung decken wir nur, wenn es der Besteller ausdrücklich verlangt.

GEWÄHRLEISTUNG

23. Der Besteller hat. die gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang bei Übersee-Exporten und gleichzeitiger Direktlieferung durch uns unmittelbar nach Eintreffen im Bestimmungshafen - zu untersuchen und etwaige Mängelrügen unverzüglich, spätestens innerhalb zwei Wochen nach Empfang bzw. Eintreffen der Wäre im Bestimmungshafen uns schriftlich oder fernschriftlich bekanntzugeben, Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Entdeckung schriftlich oder fernschriftlich zu rügen. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn seit der Ablieferung der Ware 6 Monate verstrichen sind.
24. Bei Lieferung an inländische Exporteure besteht die Verpflichtung zur Untersuchung und Rüge unmittelbar nach Eingang der Ware im ausländischen Bestimmungshafen, wenn der Exporteur nachweist, dass die Ware sofort nach Lieferung ohne Kontrollmöglichkeit im Inland weiterversandt wurde.
25. Bei Vorliegen von Mängeln - auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften - leisten wir nach unserer Wahl Gewähr, gemäß den Vorschriften unserer Garantiebestimmungen, durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder angemessenen Preisnachlass. Haben wir Nachbesserung oder Nachlieferung gewählt, uns sind diese endgültig fehlgeschlagen oder unmöglich geworden, kann der Besteller nach unserer Wahl nur Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
26. Es wird keine Gewähr übernommen bei Lieferung gebrauchter Ware. Es wird ferner keine Gewähr übernommen für Schäden, die durch fehlerhafte Ingebrauchnahme und Verwendung unserer Ware durch Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung oder durch ohne unsere Zustimmung erfolgte Ausbesserungsarbeiten des Kunden oder Dritter am Liefergegenstand entstehen.
27. Für Schäden, die im Rahmen der Gewährleistung geltend gemacht werden, insbesondere wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, wegen
28. Beratungsfehlern, aus unerlaubter Handlung, wegen schuldhafter Verletzung der Nachbesserungs- oder Nachlieferungspflicht - haften wir nicht, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind Schadensersatzansprüche ebenfalls ausgeschlossen, wenn die Zusicherung nicht gerade die Bedeutung hatte, Mangelfolgeschäden zu vermeiden.

WARENGUTSCHRIFT

29. Soweit eine Warengutschrift gewährt wird, so ergibt sich die Höhe der Gutschrift aus dem Betrag der Originalrechnung/Warenwert abzüglich 20 Bearbeitungskosten, Mindestbearbeitungsgebühr bei Gutschriften jedoch in Höhe von 20 EURO. Soweit aufgrund einer Warengutschrift - Vereinbarung die Ware zurückgesandt wird, so hat der Besteller/Käufer die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.

SCHADENSERSATZ

30. Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unseren Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern insbesondere wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung, wegen Beratungsfehlern - sind ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns nicht vorliegen.
31. In allen Fällen - auch in den Fällen von D 22, in denen bei grober Fahrlässigkeit oder auch ohne grobes Verschulden die Haftung nicht ausgeschlossen, aber der Höhe nach beschränkt werden kann, ist die Haftung stets beschränkt auf den Betrag, bis zu dem wir das jeweilige Risiko versichert haben. Ist das Risiko nicht versichert oder versicherbar oder ergibt sich eine Deckung durch die Versicherung unter dem Verkaufspreis des Lieferumfangs, aus dem Schadensersatzansprüche resultieren, wird unter Einschluss der Leis¬tung der Versicherung maximal in Höhe unseres Verkaufspreises für diesen Lieferumfang gehaftet. Die Regelung unter C 15 bleibt hiervon unberührt. Sollte im Einzelfall die dortige Haftungsbeschränkung nicht durchsetzbar sein, gilt jedenfalls die Beschränkung gemäß vorstehendem Absatz.

ZAHLUNG

32. Wenn nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen in 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto in Euro in Aachen zu bezahlen, und zwar ohne Skontoabzug. Wird in fremder Währung gezahlt, gehen Verluste bei Umrechnung in EURO zu Lasten des Bestellers und sind von diesem auf unser Verlangen sofort zu bezahlen.
33. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht angenommen, wenn dies nicht ausnahmsweise vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
34. Wir sind berechtigt, Verzugszinsen in banküblicher Höhe und eine angemessene Mahngebühr zu verlangen. Bei Zahlungsverzug oder wenn uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers gefährdet erscheinen lassen, werden offene Rechnungen sofort fällig.

EIGENTUMSVORBEHALT

35. Die gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderung. Veräußert der Besteller unsere Ware im ordentlichen Geschäftsgang, wozu er berechtigt ist, tritt er schon hiermit die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer an uns ab. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf jederzeitige Anforderung die entsprechenden Rechnungen an seine Abnehmer vorzulegen. Der Besteller ist solange zum Einzug der Forderungen aus dem Weiterverkauf für uns berechtigt, wie er seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät.
36. Wird die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit in fremdem Eigentum stehender Ware vermischt oder vermengt, steht uns das Miteigentum an dem vermischten oder vermengten Bestände zu im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu den übrigen Waren im Zeitpunkt der Vermischung oder Vermengung.
37. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer Vorbehaltsware ist dem Besteller nicht gestattet.
38. Der Besteller verpflichtet sich, die für die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit des Eigentumsvorbehaltes im Empfängerland erforderlichen Registrierungen vornehmen zu lassen.
39. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben.

SONSTIGES

Soweit in den Incoterms definiert Klauseln vereinbart werden, gelten die Incoterms 2000.
Die Bestimmungen der Haager Kaufrechtsübereinkommen vom 1. Juli 1964 sowie der Deutschen Ausführungsgesetze zu diesem Übereinkommen sind ausgeschlossen.
Es wird bekanntgegeben, dass wir Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes speichern.
40. Sollte eine oder einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und aller übrigen Bestimmungen nicht berührt.


GARANTIE

Die Garantie (Gewährleistung nach HGB) beträgt 12 Monate, gerechnet vom Tag des Verkaufs an den Endverbraucher. Sie umfasst und beschränkt sich auf die kostenlose Behebung der Mängel, die nach-weisbar auf die Verwendung nicht einwandfreien Materials bei der Herstellung oder Montagefehler zurückzuführen sind, oder kostenlosen Ersatz der defekten Teile. Falsche Verwendung oder Inbetriebnahme sowie selbständig vorgenommene Montagen oder Reparaturen, die nicht in unserer Bedienungsanleitung angegeben sind, schließen eine Gewährleistung aus. Dem Verschleiß unterworfene Teile sind ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Garantieentscheidung behal-ten wir uns ausdrücklich vor. Die Garantie erlischt, wenn das Gerät von dritter Seite geöffnet wurde. Transportschäden, Wartungsarbeiten sowie Schäden und Störungen durch mangel-hafte Wartungsarbeiten fallen nicht unter die Garantieleistung.
Der Nachweis über den Erwerb des Gerätes muss bei Inanspruchnahme der Gewährleistung durch Vorlage von Lieferschein, Rechnung oder Kassenbon erbracht werden. Soweit gesetzlich möglich, schließen wir jede Haftung für jegliche Personen-, Sach-oder Folgeschäden aus, insbesondere wenn das Gerät anders als für den in der Bedienungsanleitung angegebenen Verwendungszweck eingesetzt wurde, nicht nach unserer Bedienungsanleitung in Betrieb genommen oder instandgesetzt oder Reparaturen selbständig von einem Nichtfachmann ausgeführt wurden. Reparaturen oder Instandsetzungsarbeiten, die weitergehen als in dieser Bedienungsanleitung angegeben, behalten wir uns im Werk vor.

Die Qualität und Sicherheit der JEPSON POWER Kaltkreissäge hängt von der ausschließlichen Verwendung von Original JEPSON POWER Sägeblättern oder Sägeblättern mit gleicher Schnittbreite, Blattdurchmesser und empfohlener Schnittgeschwindigkeit ab. Die Verwendung anderer Sägeblätter kann die Maschinen beschädigen.
Das Original JEPSON POWER Sägeblatt erfüllt alle Anforderungen der TÜV-Prüfung (mehrere Prüfstellen) und ist daher von diesen Prüfstellen zertifiziert. Bei Verwendung von Sägeblättern mit Abmessungen, die von den original JEPSON POWER-Sägeblättern abweichen, übernimmt der Hersteller keine Haftung.

Ausgenommen von der Garantie:
Verschleißteile wie Schalter, Flansche, Kohlebürsten, Stützen und Schneidwerkzeuge (Sägeblätter, Hartmetalleinsätze, Bohrer und Schleifmittel) sowie elektronische Einheiten.
Sonstige Teile, die einem gebrauchsbedingten oder natürlichen Verschleiß unterliegen.
Werkzeugversagen aufgrund von Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, unkonventioneller Verwendung, anormalen atmosphärischen Bedingungen, unsachgemäßen Betriebsbedingungen, Überlastung oder mangelnder Wartung oder Instandhaltung.
Werkzeugversagen aufgrund von Ersatzteilen oder zusätzlichen Teilen, die keine Originalteile von Jepson Power sind.
Maschinen, an denen Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden.