Garantie
Die Garantie (Gewährleistung nach HGB) beträgt
12 Monate, gerechnet vom Tag des Verkaufs an
den Endverbraucher. Sie umfasst und beschränkt
sich auf die kostenlose Behebung der Mängel,
die nachweisbar auf die Verwendung nicht
einwandfreien Materials bei der Herstellung
oder Montagefehler zurückzuführen sind, oder
kostenlosen Ersatz der defekten Teile. Falsche
Verwendung oder Inbetriebnahme sowie
selbständig vorgenommene Montagen oder
Reparaturen, die nicht in unserer Bedienungsanleitung
angegeben sind, schließen eine
Gewährleistung aus. Dem Verschleiß unterworfene
Teile sind ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Garantieentscheidung behalten
wir uns ausdrücklich vor. Die Garantie erlischt,
wenn das Gerät von dritter Seite geöffnet wurde.
Transportschäden, Wartungsarbeiten sowie
Schäden und Störungen durch mangel-hafte
Wartungsarbeiten fallen nicht unter die Garantieleistung.
Der Nachweis über den Erwerb des Gerätes
muss bei Inanspruchnahme der Gewährleistung
durch Vorlage von Lieferschein, Rechnung oder
Kassenbon erbracht werden. Soweit gesetzlich
möglich, schließen wir jede Haftung für jegliche
Personen-, Sach- oder Folgeschäden aus,
insbesondere wenn das Gerät anders als für den in
der Bedienungsanleitung angegebenen Verwendungszweck
eingesetzt wurde, nicht nach unserer
Bedienungsanleitung in Betrieb genommen oder
instandgesetzt oder Reparaturen selbständig
von einem Nichtfachmann ausgeführt wurden.
Reparaturen oder Instandsetzungsarbeiten, die
weitergehen als in dieser Bedienungsanleitung
angegeben, behalten wir uns im Werk vor.
Die Qualität und Sicherheit der JEPSON POWER
Kaltkreissäge hängt von der ausschließlichen
Verwendung von Original JEPSON POWER
Sägeblättern oder Sägeblättern mit gleicher
Schnittbreite, Blattdurchmesser und empfohlener
Schnittgeschwindigkeit ab. Die Verwendung
anderer Sägeblätter kann die Maschinen
beschädigen.
Das Original JEPSON POWER Sägeblatt erfüllt
alle Anforderungen der TÜV-Prüfung (mehrere
Prüfstellen) und ist daher von diesen Prüfstellen
zertifiziert. Bei Verwendung von Sägeblättern
mit Abmessungen, die von den original JEPSON
POWER-Sägeblättern abweichen, übernimmt der
Hersteller keine Haftung.
Ausgenommen von der Garantie:
• Verschleißteile wie Schalter, Flansche,
Kohlebürsten, Stützen und Schneidwerkzeuge
(Sägeblätter, Hartmetalleinsätze, Bohrer und
Schleifmittel) sowie elektronische Einheiten.
• Sonstige Teile, die einem gebrauchsbedingten
oder natürlichen Verschleiß unterliegen.
• Werkzeugversagen aufgrund von
Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung,
unkonventioneller Verwendung, anormalen
atmosphärischen Bedingungen, unsachgemäßen
Betriebsbedingungen, Überlastung
oder mangelnder Wartung oder Instandhaltung.
• Werkzeugversagen aufgrund von Ersatzteilen
oder zusätzlichen Teilen, die keine Originalteile
von Jepson Power sind.
• Maschinen, an denen Änderungen oder
Ergänzungen vorgenommen wurden.