Garantie

Die Garantie (Gewährleistung nach HGB) beträgt 12 Monate, gerechnet vom Tag des Verkaufs an den Endverbraucher. Sie umfasst und beschränkt sich auf die kostenlose Behebung der Mängel, die nachweisbar auf die Verwendung nicht einwandfreien Materials bei der Herstellung oder Montagefehler zurückzuführen sind, oder kostenlosen Ersatz der defekten Teile. Falsche Verwendung oder Inbetriebnahme sowie selbständig vorgenommene Montagen oder Reparaturen, die nicht in unserer Bedienungsanleitung angegeben sind, schließen eine Gewährleistung aus. Dem Verschleiß unterworfene Teile sind ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Garantieentscheidung behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Garantie erlischt, wenn das Gerät von dritter Seite geöffnet wurde. Transportschäden, Wartungsarbeiten sowie Schäden und Störungen durch mangel-hafte Wartungsarbeiten fallen nicht unter die Garantieleistung. Der Nachweis über den Erwerb des Gerätes muss bei Inanspruchnahme der Gewährleistung durch Vorlage von Lieferschein, Rechnung oder Kassenbon erbracht werden. Soweit gesetzlich möglich, schließen wir jede Haftung für jegliche Personen-, Sach- oder Folgeschäden aus, insbesondere wenn das Gerät anders als für den in der Bedienungsanleitung angegebenen Verwendungszweck eingesetzt wurde, nicht nach unserer Bedienungsanleitung in Betrieb genommen oder instandgesetzt oder Reparaturen selbständig von einem Nichtfachmann ausgeführt wurden. Reparaturen oder Instandsetzungsarbeiten, die weitergehen als in dieser Bedienungsanleitung angegeben, behalten wir uns im Werk vor. Die Qualität und Sicherheit der JEPSON POWER Kaltkreissäge hängt von der ausschließlichen Verwendung von Original JEPSON POWER Sägeblättern oder Sägeblättern mit gleicher Schnittbreite, Blattdurchmesser und empfohlener Schnittgeschwindigkeit ab. Die Verwendung anderer Sägeblätter kann die Maschinen beschädigen. Das Original JEPSON POWER Sägeblatt erfüllt alle Anforderungen der TÜV-Prüfung (mehrere Prüfstellen) und ist daher von diesen Prüfstellen zertifiziert. Bei Verwendung von Sägeblättern mit Abmessungen, die von den original JEPSON POWER-Sägeblättern abweichen, übernimmt der Hersteller keine Haftung.

Ausgenommen von der Garantie:
• Verschleißteile wie Schalter, Flansche, Kohlebürsten, Stützen und Schneidwerkzeuge (Sägeblätter, Hartmetalleinsätze, Bohrer und Schleifmittel) sowie elektronische Einheiten.
• Sonstige Teile, die einem gebrauchsbedingten oder natürlichen Verschleiß unterliegen.
• Werkzeugversagen aufgrund von Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, unkonventioneller Verwendung, anormalen atmosphärischen Bedingungen, unsachgemäßen Betriebsbedingungen, Überlastung oder mangelnder Wartung oder Instandhaltung.
• Werkzeugversagen aufgrund von Ersatzteilen oder zusätzlichen Teilen, die keine Originalteile von Jepson Power sind.
• Maschinen, an denen Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden.